Das polnische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung und Entpönalisierung der Abtreibung abgelehnt. Das Abstimmungsergebnis lautete 215 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Zunächst wurde über einen Antrag auf vollständige Ablehnung des Gesetzentwurfs abgestimmt. Es stimmten 215 Abgeordnete für die Ablehnung, 216 dagegen und 2 enthielten sich. Anschließend wurde über den Antrag der Kommission abgestimmt, den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit anzunehmen. Dieser Antrag wurde vom Landtag abgelehnt, woraufhin die Abgeordneten mit stehenden Ovationen und "Pro-Life"-Sprechchören reagierten.
Vor der Abstimmung kündigte Präsident Andrzej Duda an, dass er das Gesetz nicht unterzeichnen würde, wenn es vom Parlament angenommen würde, und machte damit von seinen verfassungsmäßigen Befugnissen als Präsident Gebrauch.
Die vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuches hätte bedeutet, dass diejenigen, die einer Frau bis zur 12. Schwangerschaftswoche bei einem Schwangerschaftsabbruch behilflich sind, nicht zur Verantwortung gezogen werden können, auch nicht im Falle des Todes der Frau. Nach der 12. Woche wäre die Haftung geringer als die derzeit im Strafgesetzbuch vorgesehene. Der Änderungsentwurf, der letztlich abgelehnt wurde, sah auch vor, dass ein Arzt, der bis zum 9. Schwangerschaftsmonat eine Abtreibung vornimmt, im Falle schwerer fetaler Defekte keine Straftat begeht.
Die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch das polnische Parlament unterstreicht das Engagement der Nation für den Schutz des Lebens. Diese Entscheidung bestätigt die Werte, die der Würde des menschlichen Lebens Vorrang einräumen, und stellt sicher, dass die Schwächsten unter uns den Schutz erhalten, den sie verdienen. Durch die Beibehaltung strenger gesetzlicher Normen gegen Abtreibung bekräftigt Polen seine Haltung zum Recht auf Leben und spiegelt damit die moralischen und ethischen Grundsätze wider, die seiner Gesellschaft zugrunde liegen. Mit diesem Ergebnis wird nicht nur der jedem Menschen innewohnende Wert gewürdigt, sondern auch ein Präzedenzfall für den Schutz des Lebens in allen seinen Phasen geschaffen.