Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Europäische Kommission hat eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Nach der Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat werden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sein, Rechtsvorschriften zu erlassen, die mit den Leitlinien der Richtlinie übereinstimmen.

Ein Schlüsselaspekt des Vorschlags ist die Einbeziehung von Cyberstraftaten, wie die Verbreitung von Online-Material oder persönlichen Daten mit dem Ziel, einer anderen Person zu schaden, Cyber-Stalking, Cyber-Belästigung und Cyber-Aufforderung zur Gewalt. In der Richtlinie werden auch mehr Mittel zur Untersuchung und Meldung von Cyberstraftaten gefordert.

Die Richtlinie fordert auch die Bereitstellung von Diensten für Opfer von Gewalt, einschließlich solcher, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Obwohl die Richtlinie Abtreibung oder Notfallverhütung nicht ausdrücklich erwähnt, ist es wahrscheinlich, dass das Thema in den Diskussionen des Parlaments zur Sprache kommen wird. Diese Dienste sollen kostenlos und in allen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten angeboten werden. Die Richtlinie ermöglicht es den Staatsanwälten auch, ein Verfahren fortzusetzen, wenn das Opfer seine Anzeige zurückzieht.

Zusätzlich zu den Dienstleistungen für die Opfer fördert die Richtlinie die Durchführung von Präventivmaßnahmen, wie die Sensibilisierung für das Thema durch Kampagnen und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Auch Antidiskriminierungskampagnen in den Medien werden gefördert.

Der Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament diskutiert, wobei der erste Bericht von der Berichterstatterin France Fitzgerald von der irischen EVP vorgelegt wurde. Fitzgeralds Bericht fordert die Änderung der Richtlinie, um die Definition von sexueller Gewalt zu erweitern und den Begriff der Vergewaltigung durch Unterlassen einzubeziehen. Darüber hinaus fordert Fitzgerald ein Verbot der Prostitution und des Kaufs von Sex sowie die Einführung von medizinischen Notfallzentren für Vergewaltigungen.

Der Bericht fordert auch die Aufnahme von Abtreibung und Notfallverhütung in die Dienste, die Opfern von Gewalt und Prostitution angeboten werden sollen. Er fordert auch die Bereitstellung von Ausstiegsdiensten aus der Prostitution und die Aufnahme von Abtreibungsberatungen in Opferunterkünften. Darüber hinaus werden umfassende Sexualerziehung und Programme zur Frühintervention sowie die Einbeziehung von Gynäkologen in die Ausbildung von Fachkräften für den Umgang mit Gewaltopfern gefordert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Richtlinie der Europäischen Kommission darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt und andere Arten von geschlechtsbezogener Gewalt zu bekämpfen. Sie enthält Bestimmungen zu Cyberkriminalität, Dienstleistungen für Opfer, Präventionskampagnen und die Möglichkeit der Strafverfolgung, selbst wenn das Opfer die Anzeige zurückzieht. Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament erörtert, wobei die Berichterstatterin mehrere Änderungen fordert, darunter die Ausweitung der Definition von sexueller Gewalt und die Einbeziehung des Konzepts der Vergewaltigung durch Unterlassen, das Verbot der Prostitution und des käuflichen Geschlechtsverkehrs sowie die Einbeziehung von Abtreibung und Notfallverhütung als Dienstleistungen für die Opfer.

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